Weil sie jahrelang keinen Sex mit ihrem Ehemann hatte, bekam eine Französin 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Mann habe seine „in der Ehe liegenden Pflichten“ nicht erfüllt, urteilte ein Gericht in Aix-en-Provence. Das Paar war seit 1986 verheiratet und hat zwei Kinder. 2009 ließen sie sich scheiden, die Ehefrau klagte auf Schadenersatz.
„Die Erwartungen der Frau waren gerechtfertigt, da eine sexuelle Beziehung unter Verheirateten Ausdruck ihrer Zuneigung ist“, so das Urteil. Die Argumente des Mannes, der Gesundheitsprobleme und die langen Arbeitszeiten anführte, ließen die Richter nicht gelten.
Also da bin ich ja gespannt, ob da jetzt eine Klagewelle droht. Und was mich noch interessieren würde ist, wie die Richter entschieden hätten, wenn die Klage vom einem Mann eingereicht worden wäre und die Frau als Argument für die Verweigerung „Kopfweh“ angegeben hätte.
In Gedanken – euer G.Ender